Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen von Einzelpersonen („individueller Bildungsscheck“).

Beim individuellen Bildungsscheck werden die verbleibenden Kosten für die Weiterbildung von Ihnen selbst übernommen.Ihr Vorteil: Die Förderung umfasst 50 % der Kosten der beruflichen Weiterbildung – bis maximal 500 Euro.

Wann kann ich einen individuellen Bildungsscheck beantragen?
Der individuelle Bildungsscheck NRW ist einkommensabhängig. Sie können pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck NRW individuell erhalten, wenn

  • Ihr Wohnsitz in NRW liegt,
  • Ihre Weiterbildung in einem individuellen beruflichen Zusammenhang steht – insbesondere Angebote zur Gesundheitsprävention und Sprachkurse werden nicht gefördert,
  • Ihre Weiterbildung noch nicht begonnen hat,
  • Ihr Weiterbildungsanbieter die Förderung annimmt (dies ist nicht verpflichtend),
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 40.000 Euro (steuerlich einzeln veranlagt) bzw. maximal 80.000 Euro (steuerlich gemeinsam veranlagt) beträgt. Zum Nachweis wird ein formales Dokument benötigt (z. B. Einkommenssteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes, schriftliche Bestätigung über das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres von einer*einem Steuerberater*in oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Achtung: Gehaltsabrechnungen / Lohnsteuerjahresabrechnungen des Arbeitgebers und Leistungsbescheide werden vom Fördergeber nicht akzeptiert!)

Alle Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie unter: weiterbildungsberatung.nrw

Wo erhalte ich den Bildungsscheck NRW für meine berufliche Weiterbildung?
Diese beantragen Sie bei einer zugelassenen Beratungsstelle, so auch bei der Handwerkskammer zu Köln. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Bildungsscheck

sarah.schenkelberg@hwk-koeln.de
0228 2022 144

katja.bair@hwk-koeln.de
0221 2022 402

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